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Mobirise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Diese sind integrierter Bestandteil jedes mit dem Kunden zustandekommenden Vertrages. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


2. Angebote, Auftragsbestätigungen, Preise Schriftliche Angebote von C+S Moes sind prinzipiell freibleibend, außer sie werden ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnet.

3. Gebinde, Pfand
Mehrweggebinde wird nur leihweise gegen Leistung eines Pfandeinsatzes dem Kunden zur Verfügung gestellt, es bleibt Eigentum des jeweiligen Produzenten. Bei Rückgabe von einwandfreiem Gebinde werden die Pfandsätze (siehe Preisliste) vergütet. Leer-
flaschen sind sortiert in die dazugehörigen Lieferkisten vor Retourgabe einzuschlichten.

4. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigenum von C+S Moes. Zugriffe Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen sind C+S Moes unverzüglich zu melden und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.

5. Bestellungen
Bestellungen werden telefonisch sowie in schriftlicher bzw. elektronischer Form entgegengenommen. Spätestens mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB.

6. Preise und Rabatte
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive aller Steuern und allfälligem Gebindepfand. Rabattangaben in Prozent beziehen sich jeweils auf Listenpreise exklusive aller Steuern und Gebindepfand. Nachlässe bzw. Rabatte, welcher Art auch immer, begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Gewährung dieser Nachlässe/Rabatte in der Zukunft.

7. Lieferungen und Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird, bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. C+S Moes behält sich bei vereinbartem Zahlungsziel jedoch das Recht vor, die Lieferung nur gegen Barzahlung vorzunehmen, wenn durch den Kunden Forderungen nicht pünktlich bezahlt werden, Bankeinzüge nicht eingelöst werden, oder sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Bei Lieferung gegen Barzahlung ist die Rechnung gleichzeitig der Lieferschein. C+S Moes ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Barzahlung zu verweigern. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. C+S Moes ist berechtigt, mit dem Kunden verein-
barte Rabatte einzubehalten und mit nicht bezahlten Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen. C+S Moes wird vereinbarte Liefertermine soweit wie möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine stehen dem Kunden weder Schadenersatz-, Gewährleistungs- noch sonstige Ansprüche zu, es sei denn, es wäre im Einzelfall ausnahmsweise ausdrücklich und in schriftlicher Form ein Fixgeschäft vereinbart worden. Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien C+S Moes für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen. Teillieferungen sind möglich und berechtigen
C+S Moes nach jeder Teillieferung zur Legung einer Teilrechnung.

8. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und Mahnspesen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist C+S Moes berechtigt, Verzugszinsen von
12% p.a. zu verrechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen - insbesondere als Entgegenkommen an den Kunden - begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 12% Verzugszinsen. Für Mahnungen werden von C+S Moes für
jede Mahnung € 7,80 an Mahnspesen verrechnet.

9. Teilzahlungen und Ratenzahlungen
Werden Teil- oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der vorgenannten Verzugszinsen zur sofortigen Bezahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil- oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde, unwiderruflich auf den Ein-
wand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.

10. Gewährleistung und Haftung
Der Kunde erhält bei der Lieferung einen Lieferschein, auf dem er den mängelfreien Erhalt der Lieferung schriftlich bestätigt. Sichtbare Mängel und Fehlbestände sind durch den Kunden bei Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Wird eine Mängel-
rüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. C+S Moes behält sich das
Recht vor, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort, Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, nicht jedoch das UN-Kaufrecht, ausschließlicher Gerichtsstand ist das für A-2604 Theresienfeld zuständige Gericht.

Adresse

C+S Moes Getränke- & Lebensmittel Großhandel e.U.
Wiener Straße-Werkstr. 107/Top4
A-2700 Wiener Neustadt
Tel.: +43 2622 35 101
Fax: +43 2622 35 101-99
E-Mail: office@csmoes.at  


Kontakte

Sigi Kniewasser
Mobil: +43/699/135 101 01